Liberare e.V.

Leitbild

Liberare e.V. hat das Ziel, häusliche Gewalt zu stoppen, zu verhindern und den Opfern zu helfen und damit generell den Rückgang von häuslicher Gewalt zu fördern.

Wir handeln auf Grundlage der Parteilichkeit im Interesse der von Gewalt betroffenen Frauen, Männer und Kinder. Unsere Haltung beruht auf Respekt und Anerkennung für den individuellen Weg der einzelnen Betroffenen. Wir treten für die nachhaltige Ächtung und Bekämpfung der Gewalt an Frauen und von häuslicher Gewalt ein.

Liberare e.V. versteht sich  als Anwalt für Betroffene von häuslicher Gewalt.

Der Verein gründete sich 1990 in Gera als Hilfe für Frauen in Not e.V. Gera. 2010 benannte er sich aufgrund der Erweiterung der Zielgruppe in Liberare e.V. um.

Der Verein verfolgt gemäß seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke. Er ist unter der Vereinsnummer VR 280243 im Vereinsregister der Stadt Gera registriert.

Was machen wir

Gründungsgedanke war der Aufbau und seit Frühjahr 1991 die Betreibung eines Frauenhauses für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder in der Stadt Gera. Außerdem ist er Träger der angegliederten ambulanten Frauenberatung.

Gemäß Satzungszweck ist Liberare e.V. seit 2009 Träger der Interventionsstelle GeSa und seit 2020 sichert er als Kooperationspartner die Angebote im Kooperationsprojekt der pro aktiven Kinder- und Jugendberatung „Sag‘s weiter“ in der Stadt Gera gemeinsam mit dem Schlupfwinkel und Sorgentelefon Gera e.V.

Liberare e.V. unterstützt Selbsthilfegruppen und verantwortet zeitlich begrenzte Projekte im Rahmen von Prävention und Sensibilisierung.

Organisation

Der Verein arbeitet auf Grundlage einer Satzung, und hat zwei Organe: den Vorstand und die Mitgliederversammlung, die als oberstes Organ fungiert.

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig, ihm obliegt die Geschäftsführung.

Der Vorstand setzt sich aus vier Personen zusammen:

Finanzierung

Der Verein erhält finanzielle Mittel zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben im Frauenhaus gemäß Leistungsvereinbarung nach § 75 SGB XII von der Stadt Gera und dem Saale-Holzland-Kreis.

Außerdem werden Zuwendungen vom Freistaat Thüringen für das Frauenhaus (gemäß Förderrichtlinie ThürFHFöVO) und für die Interventionsstelle gewährt.

Der Verein finanziert sich zudem über seine satzungsgemäß vereinbarten Mitgliedsbeiträge und ist zur Finanzierung seiner Aufgaben auf Spenden angewiesen.

Unterstützung

Sie können unsere Arbeit durch Geld- und Sachspenden unterstützen. Gern stellen wir dafür eine Spendenbestätigung für das Finanzamt aus.

Wir freuen uns über ehrenamtliche Unterstützung im Verein, im Vorstand und in den Projekten.

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